Die Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sind Sie über eine private Krankenversicherung, private Zusatzversicherung oder Beihilfe versichert,
übernehmen die Versicherer je nach Vertrag einen gewissen Anteil, der evtl. verbleibende Restbetrag ist selbst zu begleichen.
Leider sind Ayurveda-Anwendungen nicht Inhalt der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Nur wenn Ihre private oder Zusatzversicherung auch nach dem Hufelandverzeichnis erstattet, können Sie mit einem Ausgleich rechnen. €